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Thomas H. Am Dienstag, Februar 21, 2012 21:58. Kategorie
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Richter beschlagnahmt Facebook-Account von „Al Capone“
Ein schwäbischer Richter hat einen Facebook-Account beschlagnahmen lassen, der Schriftverkehr des Benutzerkontos soll in einem an sich unspektakulären Verfahren als Beweismittel dienen. Unklar ist allerdings noch, ob der Richter an die Daten kommen wird. Ein 20-Jähriger, der sich bei Facebook als „Al Capone“ ausgibt, wird beschuldigt, einem Freund entscheidende Hinweise zu einem Einbruch in ein Wohnhaus gegeben zu haben. Die Nachricht dazu soll via Facebook versendet worden sein. Sollte es dem Richter gelingen, den Facebook-Account beziehungsweise die darüber versendeten Nachrichten vor dem Reutlinger Amtsgericht als Beweismittel zu verwenden, könnte er Geschichte schreiben, denn das habe es noch nie in einem deutschen Strafprozess gegeben, so Experten.
Facebook Deutschland verarbeitet keine Daten
Das Problem des Reutlinger Amtsrichters: Facebook Deutschland verarbeitet selbst keine Daten, dafür ist die Zentrale in Dublin, Irland, verantwortlich. Der Richter hat nun ein Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt, das aber Zeit und Geld kostet. Das könnte aber auch gleichzeitig ein Vorteil sein, denn man will den 20-Jährigen Angeklagten davon überzeugen, einfach seinen Facebook-Account offenzulegen. So würden alle Beteiligten Zeit und Geld sparen und wenn er denn unschuldig sei, habe er sowieso nichts zu befürchten. Innerhalb Deutschlands zeigen sich die Provider sehr kooperativ, wenn es um die Herausgabe von Informationen geht, sofern strafrechtlich relevant. Nicht selten werden beispielsweise E-Mail-Accounts beschlagnahmt und zur Beweissicherung in Strafverfahren genutzt. Schwierig wird es aber genau dann, wenn sich der Provider im Ausland befindet, wie im Fall „Al Capone“.