Die private Krankenversicherung für Hartz 4 Empfänger wurde bislang nicht eindeutig immer vom Staat getragen. Jetzt wurde aber durch das Sozialgericht Gelsenkirchen endlich in einem Eilbeschluss entschieden, dass Hartz 4 Empfänger sehr wohl ein Recht auf die Erstattung der vollen Beträge für die private Krankenversicherung haben.
Der Eilbeschluss betrifft alle Arbeitslosen die eine private Krankenversicherung hatten und seit 2009 mit zum Basistarif versichert werden müssen. In der Vergangenheit stellten sich die Jobcenter für Hartz 4 Empfänger und private Krankenversicherungen quer. Die Arbeitslosen die dann in einer privaten Versicherung waren, mussten meist draufzahlen und konnten sich dies nicht leisten.
Solche Machenschaften fallen in den Bereich der systemwidrigen Belastung und dies verletzt den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit aller Menschen. Glücklicherweise erkannte das Sozialgericht diese Zustände und stoppte die Machenschaften. Vielen Betroffenen ist es gar nicht möglich wieder in die gesetzlichen Krankenkassen zurückzukehren.
Der Beschluss basiert auf einem konkreten Fall. Das Jobcenter hat die Beiträge für eine Mutter und ihre drei Kinder nicht übernehmen wollen. Jetzt ist das Jobcenter dazu verpflichtet. Zwischenzeitlich verlor die Mutter sogar den Versicherungsschutz weil sie es sich nicht leisten konnte. Monatlich waren zusätzlich noch 306 Euro fällig. Zu viel für jeden Hartz 4 Empfänger und jetzt zahlt das Jobcenter die PKV, da sie auch nicht die Bedingungen erfüllt um in eine der gesetzlichen Versicherungen zu wechseln.





