
Laut Medienberichten könnte zahlenden Nutzern der Filmplattform kino.to Strafverfahren drohen, selbst Hausdurchsuchungen wären theoretisch denkbar. Darüber hinaus will die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, die GVU, noch in diesem Monat eine Strafanzeige gegen die Betreiber des kino.to-Nachfolgers kinox.to erstatten. Staatsanwaltschaft findet Datensätze von Premium-Nutzern Laut Informationen des Focus soll die Staatsanwaltschaft Datensätze von Premium-Kunden gefunden [...]
Laut Medienberichten könnte zahlenden Nutzern der Filmplattform kino.to Strafverfahren drohen, selbst Hausdurchsuchungen wären theoretisch denkbar. Darüber hinaus will die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, die GVU, noch in diesem Monat eine Strafanzeige gegen die Betreiber des kino.to-Nachfolgers kinox.to erstatten.
Staatsanwaltschaft findet Datensätze von Premium-Nutzern
Laut Informationen des Focus soll die Staatsanwaltschaft Datensätze von Premium-Kunden gefunden haben, die den Bezahldienst PayPal verwendet haben sollen, um Filme über die Plattform kino.to werbefrei sehen zu können. Weiter wird berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun Strafverfahren gegen diese Nutzer einleiten will. Strafverfolger und GVU berufen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig – hier wurde das illegale Streaming mit illegalem Download gleichgesetzt. Allerdings ist die allgemeine Auslegung des Urheberrechts hier umstritten.
Justiz und GVU setzen auf Abschreckung
Selbst wenn es nicht zu Strafverfahren gegen kino.to-Nutzer kommen sollte, dient die Aktion ganz sicherlich der Abschreckung. Nutzer sollen verunsichert werden und von den Plattformen ferngehalten werden. Hilfreich wäre aber sicherlich auch eine einwandfreie Klärung durch stichhaltige Gesetze.
GVU-Chef Matthias Leonardy warnt gegenüber Focus:
“Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premiumaccounts.”









