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		<title>WikiLeaks-Informant muss sich vor US-Militärgericht verantworten</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 21:55:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas H.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bradley Manning, mutmaßlicher WikiLeaks-Informant, wird sich in den Vereinigten Staaten vor dem Militärgericht verantworten müssen. Das gab die US-Armee offiziell bekannt. Manning ist ehemaliger Soldat und Nachrichtenspezialist der US-Armee. Ihm wird zur Last gelegt, während seines Dienstes im Irak insgesamt über 700.000 US-Diplomatenberichte, die als geheim oder vertraulich eingestuft waren, an das Enthüllungsportal WikiLeaks übermittelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bradley Manning, mutmaßlicher WikiLeaks-Informant, wird sich in den Vereinigten Staaten vor dem Militärgericht verantworten müssen. Das gab die US-Armee offiziell bekannt. Manning ist ehemaliger Soldat und Nachrichtenspezialist der US-Armee. Ihm wird zur Last gelegt, während seines Dienstes im Irak insgesamt über 700.000 US-Diplomatenberichte, die als geheim oder vertraulich eingestuft waren, an das Enthüllungsportal WikiLeaks übermittelt zu haben. Die US-Armee wird Manning wegen Verbrechen in 22 Punkten zur Verantwortung ziehen. Unter anderem wegen Unterstützung des Feindes und der Veröffentlichung von geheimen Dokumenten droht ihm theoretisch die Todesstrafe.</p>
<p><a href="https://plus.google.com/103529090239751691773?rel=author" rel="author"> -Thomas</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Avid Studio: Professionelle Videobearbeitung auf dem Apple iPad</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 21:18:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schlößer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ab sofort bietet Avid, ein Spezialist für Video- und Musikbearbeitung, eine leistungsfähige Software zum Erstellen, Schneiden und Optimieren von Videos auch für das Apple iPad an. Die Applikation Avid Studio verspricht professionelle Videobearbeitung auch unterwegs. Funktionen im Überblick: Das bietet die Videobearbeitungssoftware für unterwegs Avid Studio bietet einige Funktionen, die Nutzer der Software vom Desktop-PC [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort bietet Avid, ein Spezialist für Video- und Musikbearbeitung, eine leistungsfähige Software zum Erstellen, Schneiden und Optimieren von Videos auch für das <a href="http://www.prenio.de/tag/Apple"target="_self"title="Mehr Apple News" >Apple</a> <a href="http://www.prenio.de/tag/ipad"target="_self"title="Mehr iPad News" >iPad</a> an. Die Applikation Avid Studio verspricht professionelle Videobearbeitung auch unterwegs.</p>
<p><strong>Funktionen im Überblick: Das bietet die Videobearbeitungssoftware für unterwegs</strong></p>
<p><span id="more-19792"></span></p>
<p>Avid Studio bietet einige Funktionen, die Nutzer der Software vom Desktop-PC kennen werden. Zwar können aus technischen Gründen nicht alle Funktionen der PC-Vollversion in die App integriert werden, trotzdem soll die Avid Studio eine solide Videobearbeitung am Apple iPad ermöglichen. Zu den Funktionen zählt das Erstellen, Schneiden und Verfeinern von Videos. Dabei können Videoclips, Fotos und Audiospuren platziert, kombiniert und bearbeitet werden &#8211; zahlreiche Effekte stehen dabei zur Auswahl.</p>
<p>Avid Studio kostet im App Store 3,99 Euro und richtet sich an Einsteiger und Fortgeschrittene. Der Kaufpreis von 3,99 Euro ist als Einführungsangebot zu betrachten und kann später höher sein. Für unterwegs ist die App sicherlich nicht schlecht, die PC-Vollversion kann aber dennoch nicht ersetzt werden.</p>
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		<title>Internetkaufhaus Amazon expandiert auf den indischen Wachstumsmarkt</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 20:59:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schlößer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Januar hatte Amazon angekündigt, auf den indischen Markt expandieren zu wollen. Dies ist jetzt in Form des Online-Versands junglee.com geschehen. Mit dem Internetauftritt will sich das Internetkaufhaus Amazon optimal auf dem indischen Markt positionieren. Indien verspricht der Branche gute Umsätze und ein starkes, kontinuierliches Wachstum &#8211; und mehr als 1,2 Milliarden potenzialle Kunden. Aktuell [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Im Januar hatte Amazon angekündigt, auf den indischen Markt expandieren zu wollen. Dies ist jetzt in Form des Online-Versands junglee.com geschehen. Mit dem Internetauftritt will sich das Internetkaufhaus Amazon optimal auf dem indischen Markt positionieren. Indien verspricht der Branche gute Umsätze und ein starkes, kontinuierliches Wachstum &#8211; und mehr als 1,2 Milliarden potenzialle Kunden. Aktuell kaufen nur zehn Millionen Inder Waren im Internet ein, 60 Millionen Menschen in Indien haben überhaupt einen eigenen Internetzugang. Das soll sich in Zukunft aber stark ändern, etwa durch eine verbesserte Infrastruktur. Amazon fungiert hier als eine Art Zwischenhändler und vermittelt zwischen Kunden sowie regionalen und globalen Händlern.</div>
<div></div>
<p><span id="more-19763"></span></p>
<div><strong>25 Kategorien und über zwölf Millionen Produkte</strong></div>
<p></p>
<div>Zum Start wird das Amazon-Projekt junglee.com mehr als zwölf Millionen Produkte in 25 verschiedenen Kategorien anbieten. Das Angebot soll aber stetig um neue Produkte und Kategorien erweitert werden.Die größten Kategorien sind aktuell Bücher, digitale Medien (CDs, DVDs, Blurays), Kameras, Spielzeug und Kleidung. Junglee.com bietet seinen Kunden einen Preisvergleich, mit dem man die Angebote der verschiedenen Händler schnell und einfach vergleichen kann. Die Verkäufe selbst werden zum Start der Plattform noch über Drittanbieter abgewickelt werden. Amazon hat aber bereits angekündigt, Lagerhäuser in Indien errichten zu wollen. Dadurch sollen Verkäufe schneller abgewickelt und Lieferungen schneller zugestellt werden können.</div>
<div></div>
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		<title>Gerüchteküche brodelt: Apple iPad 3 mit Quad-Core-A6-Prozessor?</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 20:58:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schlößer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Obwohl Apple das Tablet iPad 3 noch nicht offiziell angekündigt haben, ranken sich die Gerüchte um den iPad2-Nachfolger. Fast täglich finden sich im Netz neue Gerüchte und vermeindliche Fotos und Video von Prototypen oder Bauteilen. Heute kursierten Fotos im Netz, die den neuen Quad-Core-A6-Prozessor zeigen sollen, der im kommenden Apple iPad 3 verbaut werden soll. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Obwohl <a href="http://www.prenio.de/tag/Apple"target="_self"title="Mehr Apple News" >Apple</a> das Tablet <a href="http://www.prenio.de/tag/ipad"target="_self"title="Mehr iPad News" >iPad</a> 3 noch nicht offiziell angekündigt haben, ranken sich die Gerüchte um den iPad2-Nachfolger. Fast täglich finden sich im Netz neue Gerüchte und vermeindliche Fotos und Video von Prototypen oder Bauteilen. Heute kursierten Fotos im Netz, die den neuen Quad-Core-A6-Prozessor zeigen sollen, der im kommenden Apple iPad 3 verbaut werden soll. Dieser verfügt über vier Prozessorkerne, die mit einer Taktfreuqenz von jeweils einem Gigahertz pro Kern laufen würden. Zum Vergleich: Das aktuelle Apple iPad 2 hat einen Dual-Core-A5-Prozessor mit zwei Prozessorkernen verbautm, die mit jeweils einem Gigahertz takten. Der neue Quad-Core-A6-Prozessor würde deutlich mehr Leistungsreserven für Multitasking-Aufgaben, Spiele und aufwendigere Applikationen (Apps) bereitstellen.</div>
<div></div>
<p><span id="more-19761"></span></p>
<div><strong>Hinweise auf Einsatz von LTE-Chip verdichten sich</strong></div>
<p></p>
<div>Neben den Gerüchten um den Einsatz des Quad-Core-A6-Prozessors im Apple iPad 3 verdichten sich die Hinweise darauf, dass Apple einen LTE-Chip implementieren könnte. Der Mobilfunkstandard Long Term Evolution, auch als 4G bezeichnet, bietet theoretische Datenübertragungsraten von bis zu 300 MBit/s im Download und ist damit eine echte mobile Breitbandinternetverbindung. Highspeed-Downloads und flächendeckende Videotelefonie wären einige Dinge, die sich mit LTE realisieren ließen. In Deutschland steckt Long Term Evolution aber noch in den Kinderschuhen. Aktuell erweitern die Netzbetreiber zwar die LTE-Infrastruktur, dabei werden aber so genannte &#8220;weiße Flecken&#8221; &#8211; also Orte in Deutschland, wo kein kabelgebundener Highspeed-Internetanschluss verfügbar ist &#8211; bevorzugt. Aktuell ist unklar, ob das Apple iPad 3 mit LTE angeboten wird und falls ja, ob es wieder eine Wi-Fi-only-Version geben wird.</div>
<div>
<p><strong>Apple iPad 3: Sprachsteuerung Siri geplant?</strong></p>
<p>Möglich ist auch, dass Apple die Sprachsteuerung Siri auf dem Tablet iPad 3 verfügbar machen wird. Derzeit gibt es die Software nur in Kombination mit dem Smartphone Apple iPhone 4S. Siri könnte zudem auch beim Apple-Fernseher Verwendung finden, heißt es in verschiedenen Medienberichten.</p>
</div>
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		<title>WikiLeaks-Gründer spricht vor dem Surpreme Court: Julian Assange wehrt sich gegen Auslieferung nach Schweden</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 08:44:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Hasenfratz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Julian Assange, Gründer und Sprecher der Enthüllungsplattform WikiLeaks, wehrt sich vor dem Londoner Surpreme Court gegen seine Auslieferung nach Schweden. Am Mittwoch startete die Anhörung von Julian Assange vor dem höchsten britischen Gericht, dem Surpreme Court in London. Dabei geht es um die Kernfrage, ob der EU-weite Haftbefehl gegen seine Person rechtens war oder nicht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Julian Assange, Gründer und Sprecher der Enthüllungsplattform WikiLeaks, wehrt sich vor dem Londoner Surpreme Court gegen seine Auslieferung nach Schweden. Am Mittwoch startete die Anhörung von Julian Assange vor dem höchsten britischen Gericht, dem Surpreme Court in London. Dabei geht es um die Kernfrage, ob der EU-weite Haftbefehl gegen seine Person rechtens war oder nicht.</p>
<p><strong>Assange: EU-weiter Haftbefehl nichtig</strong></p>
<p><span id="more-19742"></span></p>
<p>Vor dem Surpreme Court in London sagte Julian Assange, dass der EU-weite Haftbefehl gegen ihr nichtig sei. Als Grund für seine Behauptung gab der 40-jährige Australier an, dass der Haftbefehl zwar vom schwedischen Staatsanwalt ausgestellt worden sei, nicht jedoch von einem Richter. Wegen des Verdachts auf Sexualstraftaten gegen zwei Frauen im Sommer 2010 soll Assange nach Schweden ausgeliefert werden. In Schweden liegt aber noch keine Anklage gegen Julian Assange vor.</p>
<p><strong>WikiLeaks-Gründer bestreitet die Vorwürfe</strong></p>
<p>Julian Assange bestreitet die Vorwürfe gegen ihn auf ganzer Linie. Nun soll er zur offiziellen Vernehmung nach Schweden. Assange befürchtet jedoch eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten und wehrt sich deshalb mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Auslieferung.</p>
<p>Assanges Anwältin Dinah Rose zum Fall:</p>
<blockquote><p> &#8221;Die Staatsanwaltschaft ist eine der Verfahrensparteien und deshalb weder unparteiisch noch unabhängig.&#8221;</p></blockquote>
<p><a href="https://plus.google.com/103529090239751691773?rel=author" rel="author"> -Thomas</a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Antrag bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht eingereicht: Facebook geht im Frühjahr 2012 an die Börse</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 08:24:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schlößer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das soziale Netzwerk Facebook bereitet sich auf den wohl spektakulärsten Börsengang in der Geschichte der Internetunternehmen vor. Am Mittwoch, 16.48 Uhr Wall-Street-Zeit, reichte Facebook nach US-Börsenschluss den Antrag bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ein. Aktuell hat das soziale Netzwerk mehr als 845 registrierte Nutzer weltweit, man will 5 Milliarden US-Dollar pro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das soziale Netzwerk Facebook bereitet sich auf den wohl spektakulärsten Börsengang in der Geschichte der Internetunternehmen vor. Am Mittwoch, 16.48 Uhr Wall-Street-Zeit, reichte Facebook nach US-Börsenschluss den Antrag bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ein. Aktuell hat das soziale Netzwerk mehr als 845 registrierte Nutzer weltweit, man will 5 Milliarden US-Dollar pro Jahr einnehmen.</p>
<p><strong>Facebook-Börsengang soll im Frühjahr 2012 erfolgen</strong></p>
<p><span id="more-19740"></span></p>
<p>Schon im Frühjahr wird Facebook an die Börse gehen, man erwartet, dass das Unternehmen einen Umsatz von 5 Milliarden US-Dollar machen wird. Das ist weniger, als Beobachter im Vorfeld erwarteten, diese gingen von zehn Milliarden US-Dollar aus. Noch ist nicht bekannt, wieviele Aktien ausgegeben werden. Sollte sich die große Nachfrage bestätigen, könnte das Emissionsvolumen, also die Anzahl der ausgegebenen Aktien, erhöht werden. US-Medien berichten, dass Facebook einen Börsenwert von knapp 100 Milliarden US-Dollar anpeile. Zum Vergleich: Google hat aktuelle einen Börsenwert von 189 Milliarden US-Dollar, 2004 verdiente der Konzern knapp 1,7 Milliarden US-Dollar an der Börse.</p>
<div><strong>Kann Facebook die astronomischen Bewertungen erfüllen?</strong></div>
<p></p>
<div>Mit dem Börsengang muss das Unternehmen auch Auskunft über seine Geschäftszahlen geben. Demnach betrug der Umsatz im letzten Geschäftsjahr 3,7 Milliarden US-Dollar, das ist eine Steigerung um 88 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Nettogewinn 2011 betrug eine Milliarde US-Dollar, das sind 65 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Umsatz pro Nutzer betrug im letzten Jahr 5,10 US-Dollar pro Nutzer. Zum Vergleich auch hier Google: 27,70 US-Dollar pro Nutzer. Der Börsengang von Facebook wird eine harte Prüfung für das zwar sehr erfolgreiche, aber noch junge Unternehmen, das im Jahr 2004 als The Facebook von Mark Zuckerberg ins Leben gerufen wurde. Die Zukunft wird zeigen, ob das soziale Netzwerk die hohen Erwartungen erfüllen kann.</div>
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		<title>Bundesverfassungsgericht schützt Weblinks: Mehr Rechtssicherheit für Online-Journalismus</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 22:19:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas H.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Rechtsstreit zwischen der deutschen Musikindustrie und dem Heise Zeitschriften Verlag ist es zu einem endgültigen Urteil gekommen. Die Verfassungsbeschwerde der deutschen Musikindustrie, darunter die Labels BMG, Sony, Warner und Universal, wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Das bestätigt das Urteil des Bundesgerichtshofs im Oktober 2012, das Urteil ist damit in letzter Instanz bestätigt worden und somit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="contentcolumn">
<div>
<p>Im Rechtsstreit zwischen der deutschen Musikindustrie und dem Heise Zeitschriften Verlag ist es zu einem endgültigen Urteil gekommen. Die Verfassungsbeschwerde der deutschen Musikindustrie, darunter die Labels BMG, Sony, Warner und Universal, wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Das bestätigt das Urteil des Bundesgerichtshofs im Oktober 2012, das Urteil ist damit in letzter Instanz bestätigt worden und somit rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht schaffte dadurch mehr Klarheit und Sicherheit für die Branche des Online-Journalismus.</p>
<p><strong>Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall BVerfG, 1BvR 1248/11:</strong></p>
<p><span id="more-19722"></span></p>
<p>Der Heise Online Verlag hatte auf seinem Branchenportal heise online auf die Internetseiten der Firma SlySoft verlinkt. Diese bietet das Programm AnyDVD an, mit welchem man die Kopierschutzmechanismen von kopiergeschützten Datenträgern umgehen kann. Die Musikindustrie klagte an, die Verlinkung sei eine indirekte Aufforderung für illegales Handeln, hieß es. Dem widersprach nun das Bundesverfassungsgericht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es ein wesentlicher Bestandteil des Online-Journalismus sei, auf Angebote Dritter zu verlinken. Außerdem würde ein Verbot von Weblinks in journalistischen Artikeln die Meinungs- und Informationsfreiheit des Autoren und des Nutzers einschränken, was inakzeptabel sei.</p>
</div>
</div>
<p><a href="https://plus.google.com/103529090239751691773?rel=author" rel="author"> -Thomas</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Mozilla Firefox 10.0 Final ab sofort erhältlich</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 22:01:50 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ab sofort ist der Webbrowser Mozilla Firefox 10.0 Final zum kostenlosen Download verfügbar. Das Update bietet alle zuvor gekannten Funktionen und erweitert den Funktionsumfang um zusätzliche Features. Mozilla Firefox ist kompatibel zu Microsoft Win 2000, Win XP, Win 2003 Server, Windows Vista, Win 2008 Server, Windows 7, außerdem gibt es Versionen für Apple Mac OS, [...]]]></description>
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<div>
<p>Ab sofort ist der Webbrowser Mozilla Firefox 10.0 Final zum kostenlosen Download verfügbar. Das Update bietet alle zuvor gekannten Funktionen und erweitert den Funktionsumfang um zusätzliche Features. Mozilla Firefox ist kompatibel zu <a href="http://www.prenio.de/tag/Microsoft"target="_self"title="Mehr Microsoft News" >Microsoft</a> Win 2000, Win XP, Win 2003 Server, Windows Vista, Win 2008 Server, Windows 7, außerdem gibt es Versionen für <a href="http://www.prenio.de/tag/Apple"target="_self"title="Mehr Apple News" >Apple</a> Mac OS, Google Android und Linux. Die Downloadgröße beträgt 14,9 Megabyte</div>
<div><strong>Finale Version von Firefox 10.0 (deutsch) ab sofort erhältlich</strong></div>
<p><span id="more-19718"></span></p>
<p></p>
<div>Der Webbrowser Mozilla Firefox zählt neben Google Chrome wohl zu den schnellsten und leistungsstärksten Webbrowsern. Dabei handelt es sich um ein Open-Source-Projekt, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird. Durch die Implementierung zahlreicher Erweiterungen (Addons) kann man den Funktionsumfang des Webbrowsers Mozilla Firefox 10.0 Final schnell und unkompliziert erweitern.</div>
<p></p>
<div><strong>Firefox 10.1 Final deutsch: Das ist neu</strong></div>
<p></p>
<div>Mit dem Update auf Firefox 10.1 Final wurden einige Neuerungen eingeführt. Bei einem Firefox-Update waren zahlreiche Addons in der Vergangenheit nicht mehr kompatibel zur neuen Version, allerdings aus dem Grund, dass die Addon-Entwickler ihre Software noch nicht als kompatibel markiert hatten. Mit Firefox 10.1 Final wird sich das ändern, Herausgeber Mozilla wird Addons künftig auf ihre Kompatibilität zur neuen Firefox-Version prüfen. Darüber hinaus unterstützt Firefox 10.0 Final Anti-Aliasing für WebGL, die Ausführung von Web-Applikationen im Vollbild-Modus und CSS-3D-Transforms. Zahlreiche Bugfixes sollen den Webbrowser zudem zuverlässiger machen als zuvor.</div>
<p></p>
<div><strong>Silent Update geplant</strong></div>
<p></p>
<div>In Zukunft soll Firefox die Funktion Silent Update unterstützen, das Feature werden Nutzer von Google Chrome schon kennen. Durch das Silent Update werden Browser und Addons automatisch im Hintergrund geupdatet, ohne weitere Zustimmung des Nutzers. Das Silent Update soll Mitte 2012 erscheinen.</div>
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		<title>Zugeständnis der Rechenzentren: Zwei Wochen Schonfrist für Megaupload-Dateien</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 22:19:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nadia</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Neuigkeiten im Fall Megaupload: Nachdem die Staatsanwaltschaft des Eastern District von Virginia die Daten des Filesharing-Dienstes am Montag zur Löschung freigegeben hatte, scheinen zumindest die legal hochgeladenen Nutzerdaten vorerst nicht gelöscht zu werden. Das verkündete Megaupload-Anwalt Ira Rothken am Dienstag über den Mikroblogging-Dienst twitter. Möglich ist das nur durch ein Zugeständnis der Dritthoster Carpathia Hosting [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neuigkeiten im Fall Megaupload: <a href="http://www.prenio.de/megaupload-beginnt-die-datenloschung-schon-am-donnerstag-19679-01">Nachdem die Staatsanwaltschaft des Eastern District von Virginia die Daten des Filesharing-Dienstes am Montag zur Löschung freigegeben hatte,</a> scheinen zumindest die legal hochgeladenen Nutzerdaten vorerst nicht gelöscht zu werden. Das verkündete Megaupload-Anwalt Ira Rothken am Dienstag über den Mikroblogging-Dienst twitter. Möglich ist das nur durch ein Zugeständnis der Dritthoster Carpathia Hosting und der Cogent Communications Group. Noch für mindestens zwei Wochen sollen die Daten auf deren Servern verbleiben, heißt es. Bis dahin solle Megaupload-Anwalt Rothken versuchen, eine Einigung mit den US-Behörden zu erzielen. Es ist also nicht nicht ganz ausgeschlossen, dass Megaupload-Nutzer ihre Daten für immer verlieren. Das gilt allerdings nur für legale Uploads, denn urheberrechtlich geschützte Musiktitel, Kinofilme und Co. werden selbstverständlich gelöscht.</p>
<p><strong>Megaupload-Nutzer haben weiterhin keinen Zugriff auf hochgeladene Daten</strong><span id="more-19710"></span></p>
<blockquote><p>&#8220;Wir haben keine Möglichkeit, die auf den Servern liegenden Inhalte an die Nutzer von Megaupload zurückzugeben.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das gab Carpathia Hosting am Dienstag bekannt, anbei ein Verweis, man möge sich mit seinen Anliegen doch bitte direkt an Megaupload wenden. Nun liegt es in der Verantwortung des Megaupload-Anwalts Ira Rothken, die Daten von Megaupload-Nutzern zu sichern. Das ginge zum Beispiel dann, wenn die US-Behörden davon überzeugt werden könnten, dass die Daten wichtiges Beweismaterial im kommenden Verfahren seien. Noch teilen die Behörden diese Auffassung nicht &#8211; zwar wurden teilweise Sicherungen der Server zur Beweissicherung durchgeführt, die physischen Server wurden jedoch nicht beschlagnahmt. Da die Konten von Megaupload eingefroren sind, können Rechnungen bei den genannten Dritthostern nicht beglichen werden. Die Löschung aller Daten wäre für ehemalige Kunden von Megaupload ärgerlich, beispielsweise dann, wenn sie den Service genutzt haben, um Backups eigener Dateien zu erstellen.</p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht schmettert Klage der Musikindustrie gegen heise online ab</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 21:25:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas Schlößer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Kopierschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Rechtsstreit zwischen der Musikindustrie und dem Heise Zeitschriften Verlag ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht beendet worden. In der jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung ging es darum, ob das Online-Branchenportal &#8220;heise online&#8221; im Rahmen der Berichterstattung auf Webseiten Dritter verlinken dürfen, die möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen. Im konkreten Fall hatte &#8220;heise online&#8221; auf die Software [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechtsstreit zwischen der Musikindustrie und dem Heise Zeitschriften Verlag ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht beendet worden. In der jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung ging es darum, ob das Online-Branchenportal &#8220;heise online&#8221; im Rahmen der Berichterstattung auf Webseiten Dritter verlinken dürfen, die möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen. Im konkreten Fall hatte &#8220;heise online&#8221; auf die Software &#8220;AnyDVD&#8221; der Firma SlySoft verlinkt, welche es unter anderem ermöglicht, den Kopiermechanismus von kopiergeschützten Medien zu umgehen. Das Urteil ist rechtskräftig und wegweisend für den Online-Journalismus, da die Branche nun mehr Rechtssicherheit erhält.</p>
<p><strong>Rückschlag für Musikindustrie</strong></p>
<p><span id="more-19688"></span></p>
<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rückschlag für die Musikindustrie, die nicht erst seit gestern versucht, gegen illegale Downloads, Urheberrechtsverletzungen und Anti-Kopierschutz-Software vorgeht. In der Urteilsbegründung wurde unterstrichen, dass &#8220;heise online&#8221; nicht rechtswidrig gehandelt habe. Im Sinne der allgemeinen Meinungs- und Informationsfreiheit sei es zulässig, auf Drittanbieter zu verlinken. Die Verlinkung auf Internet-Angebote Dritter sei ein wesentlicher Bestandteil des Online-Journalismus, heißt es weiter. Die Musikindustrie hatte das Verlinken auf die besagte Software als indirekte Aufforderung zum illegalen Handeln interpretiert.</p>
<p><strong>Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt</strong></p>
<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigt das Urteil des Bundesgerichtshofs. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig, dadurch erhält der Online-Journalismus mehr Rechtssicherheit. Ein Link auf einen Drittanbieter bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Verlag mit dem Anbieter sympathisiert oder den Service empfiehlt &#8211; und erst sei es keine Aufforderung zu illegalen Taten.</p>
<p>&nbsp;</p>
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