Verursacht ein Diabetiker wegen Unterzuckerung mehrfach einen Verkehrsunfall, darf dem Fahrzeughalter durch die Verkehrsbehörde der Führerschein entzogen werden. Hervor geht diese Entscheidung aus einem Urteil vom Verwaltungsgericht Mainz. Die Entscheidung traf das Gericht wegen eines Verkehrsteilnehmers, der bereits mehrfach einen Verkehrsunfall wegen Unterzuckerung verursachte.
Erneut war der Betroffene mit einem sinkenden Zuckerspiegel auf der Autobahn unterwegs, als er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Unfall ging für den Mann noch gut aus. Er verlor zunächst die Spur und kam innerhalb eines Baustellenbereichs gegen die Betonwand. Anschließend fuhr er Schlangenlinien und das Fahrzeug brach aus. Nach kurzem Schleudergang blieb der Wagen quer auf der Autobahn stehen.
Sein erster Unfall aus den oben genannten Gründen war es nicht, deshalb wurde ihm der Führerschein mit sofortiger Wirkung, durch die Verkehrsbehörde entzogen. Gegen die Entscheidung wurde Klage eingereicht, die jetzt vom Verwaltungsgericht Mainz abgewiesen wurde.
Das Gericht erklärte, dass dem Fahrzeughalter die Eignung fehlt, um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Mann hat jedoch eine Chance, bald wieder sein Auto bewegen zu dürfen. Dazu muss er an einer Diabetikerschulung teilnehmen. Außerdem bedarf es einer stabilen Blutzuckereinstellung die dokumentiert sein muss. Dann kann er unter Auflagen eventuell wieder am Verkehrsgeschehen teilnehmen. So eine Entscheidung richtet sich nicht gegen Diabetiker allgemein, sondern gegen diese Verkehrsteilnehmer, die krankheitsbedingt keine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleisten können.
Eine eindeutige Entscheidung zum Schutze aller anderen Verkehrsteilnehmer.





