Nachdem der Ministerrat der Europäischen Union im Dezember 2011 seine Zustimmung zu ACTA gegeben hatte, muss nun noch das EU-Parlament – voraussichtlich im September 2012 – über das Anti-Piraterieabkommen ACTAA abstimmen, außerdem die einzelnen Parlamente der beteiligten Staaten.
ACTA ermöglicht Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, Kritiker befürchten Zensur
Das internationale Anti-Piraterieabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) gilt als Handelsabkommen und soll Internetanbieter für Urheberrechtsverletzungen haftbar machen. Hier kann man Parallelen zu den US-amerikanischen Gesetztesentwürfen SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) ziehen. Auch hier wollte man Internetprovider dazu verpflichten, Webseiten mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zu blockiern bzw. aus dem Suchindex zu löschen – und zwar dauerhaft und unwiderruflich. Der Protest der Internetnutzer und Unternehmen in den Vereinigten Staaten führte aber dazu, dass das US-Parlament die Entscheidung auf unbestimmte Zeit vertagte. Kritiker bezeichnen SOPA, PIPA und ACTA als Zensur und schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Meinungs- und Informationsfreiheit.






